21. Oktober 2016

Bundesgericht: Lehrplan-Initiative ungültig

Der Entscheid des Schwyzer Kantonsrats, die Volksinitiative zur Verhinderung des Lehrplans 21 für ungültig zu erklären, ist korrekt. Auch eine bloss teilweise Ungültigerklärung kommt nicht in Frage.
Lehrplan-Gegner unterliegen, NZZ, 20.10. von Katharina Fontana


Das Bundesgericht bestätigt die Ungültigerklärung der Schwyzer Volksinitiative gegen die Einführung des Lehrplans 21 im Kanton. Die im Dezember 2014 eingereichte Gesetzesinitiative war im November 2015 vom Schwyzer Kantonsrat im Einklang mit dem Regierungsrat mit grossem Mehr ungültig erklärt worden. Das Begehren verstosse gegen die Einheit der Materie und gegen übergeordnetes Recht, lautete unter anderem die Begründung.


Vor Bundesgericht hatte das Initiativkomitee rechtliche Probleme seines Begehrens anerkannt und zur Hauptsache nur noch beantragt, dass wenigstens die vorgeschlagene Abschaffung von Schulversuchen für gültig zu erklären und der Abstimmung zu unterbreiten sei. Eine blosse Teilungültigkeit kommt für die Lausanner Richter indes nicht infrage. Zwar soll laut Rechtsprechung eine Initiative nicht als Ganzes ungültig erklärt werden, wenn nur ein Teil davon rechtswidrig ist und anzunehmen ist, die Unterzeichner der Initiative hätten den gültigen Teil auch unterschrieben, wenn er ihnen allein unterbreitet worden wäre. Diese Voraussetzung ist laut Bundesgericht vorliegend nicht erfüllt. Die Initiative ziele darauf hin, den Lehrplan 21 vor das Volk zu bringen und seine Einführung an Schwyzer Volksschulen zu verhindern. Die Abschaffung von Schulversuchen sei hingegen lediglich ein untergeordnetes Ziel der Initiative, das in keinem Zusammenhang zum eigentlichen Anliegen stehe.

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