Die strukturelle Harmonisierung der Schulen in den Kantonen Aargau, Baselland,
Basel-Stadt und Solothurn ist abgeschlossen: In allen vier Kantonen besteht die
obligatorische Schulzeit aus zwei Jahren Kindergarten, sechs Jahren
Primarschule und einer dreijährigen Sekundarstufe I mit drei verschiedenen
Leistungsniveaus. Ab 2018 wird auch die gymnasiale Ausbildung einheitlich vier
Jahre dauern. Dennoch bleiben die Ausbildungsunterschiede gross, wie dies der
Bildungsbericht 2017 der vier Nordwestschweizer Kantone aufzeigt. Harmos ist in
der Theorie umgesetzt. In der Praxis sind die Kantone weit davon entfernt.
Trotz Harmos sind die Unterschiede geblieben, Basler Zeitung, 14.8. von Thomas Dähler
Schlüsselstelle
Sek-Übertritt
Der
Bericht hält fest, dass der Übergang von der Primarschule in die Sekundarstufe
I eine Schlüsselstelle in der Bildungslaufbahn der Jugendlichen ist,
unterscheiden sich doch die späteren beruflichen und schulischen
Anschlussmöglichkeiten je nach Schultyp erheblich. In den vier Nordwestschweizer
Kantonen sind die Übergangsmodalitäten und Anschlussmöglichkeiten
unterschiedlich definiert. Dies zeigt sich auch in der Verteilung der
Schülerinnen und Schüler auf die drei Sekundarschulniveaus. Augenfällig ist der
Stellenwert des Niveaus mit Grundanforderungen (Niveau
A/Realschule/Oberschule): Solothurn 37 Prozent, Baselland 30 Prozent,
Basel-Stadt 23 Prozent, Aargau 22 Prozent. Entsprechend verschieden sind auch
die Anteile im obersten Leistungszug (Niveau P/Bezirksschule): Basel-Stadt 42
Prozent, Aargau 40 Prozent, Baselland 33 Prozent, Solothurn 21 Prozent.
Die
Unterschiede sind extrem; entsprechend gaukeln die einheitlichen Strukturen
eine Harmonisierung vor, die in der Praxis keine ist. Der Bericht kommt zum
Schluss, dass damit auch die Chancen der Schülerinnen und Schüler
unterschiedlich sind. Wenn nur ein geringer prozentualer Anteil im Niveau A mit
Grundanforderungen eingeteilt ist, sind die Leistungen tief. Entsprechend wird
auch die mögliche Leistungsentwicklung eingeschränkt.
Unterschiedlich
geregelt sind in den Kantonen auch die Übertrittsmodalitäten. Ausser den
Leistungen stellen Aargau und Solothurn auch auf das Arbeits- und Lernverhalten
ab. Für den Leistungsstand zählen in den vier Kantonen zudem nicht die gleichen
Fächer. Zusätzlich werden im Baselbiet die Ergebnisse der Checks P6 beigezogen.
Aargau, Baselland und Basel-Stadt kennen eine fakultative Übertrittsprüfung.
Die
in allen vier Kantonen durchgeführten Leistungschecks zeigen auch auf, dass die
Niveau-Einteilung nicht trennscharf ist. Viele Schülerinnen sind zu tief oder
zu hoch eingeteilt. Entsprechend gross müsste die Durchlässigkeit sein. Doch
die Durchlässigkeit ist unterschiedlich, und tendenziell gibt es sie eher nach
unten.
Ein
Jahr länger bis zur Matura
Ungleich
ist auch der Übertritt ins Gymnasium geregelt. Dieser erfolgt in Solothurn, wie
anderswo in der Schweiz üblich, nach der achten Klasse – ins Gymnasium geht
dort, wer im obersten Niveau der achten Klasse promoviert wird. In Baselland
und Basel-Stadt beginnt das Gymnasium erst nach der dritten Sek; entsprechend
dauert die Schulzeit bis zur Matura länger.
Der
Bericht zeigt aber auch einheitliche Bildungstendenzen auf. In allen Kantonen
bestätigen sich Ungleichheiten nach Geschlecht und nach Nationalität. Buben
bleiben bei der Promotion öfter hängen und beanspruchen mehr sonderpädagogische
Förderangebote. Ausländer sind – wenig überraschend – in der Sekundarstufe I im
Durchschnitt tiefer eingestuft. In allen Kantonen ist inzwischen eine Tendenz
zu integrativen Lösungen im Bereich der Sonderpädagogik feststellbar. Ein
Vergleich ist aber wegen der unterschiedlichen Angebote kaum möglich.
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