17. Oktober 2017

Solothurn hält an Inklusion fest

Die spezielle Förderung soll in Solothurn definitiv eingeführt werden — ganz ohne Anpassungen geht das nicht. Wo liegen die Knackpunkte? Wie steht die Politik dazu? Und wer würde am liebsten zurückbuchstabieren?
"Schule für alle": Wird die spezielle Förderung fester Bestandteil der Volksschule oder bleibt das Projekt eine Vision? Solothurner Zeitung, 13.10. von Sven Altermatt




Das bedeutet zuerst einmal nichts anderes, als dass betroffene Kinder üblicherweise in den normalen Schulklassen unterrichtet und von Heilpädagogen speziell betreut werden. Am Ende jedoch geht es um eine gesellschaftspolitische Vision: um die «Schule für alle».
Lediglich 20 von 1450 Schulklassen im Kanton werden laut offiziellen Angaben noch nicht nach diesem System geführt. Was als Schulversuch begann, soll nächstes Jahr zum Normalfall werden. Mit Anpassungen freilich, die teilweise tiefer greifen als ursprünglich erwartet.

Zustimmendes Echo, aber es gibt noch Bedenken

Der Regierungsrat hat die Rahmenbedingungen der speziellen Förderung für die Dauer des Schulversuches festgelegt. 2018 wird der Beschluss auslaufen. Die Eckpfeiler für die spezielle Förderung im Regelbetrieb sollen darum im Volksschulgesetz präzisiert werden.

Im Sommer hat der Solothurner Bildungsdirektor Remo Ankli (FDP) einen entsprechenden Entwurf vorgelegt, gemeinsam mit Vertretern der Lehrerschaft, Schulleitungen und Einwohnergemeinden. Grosso modo seien die Erfahrungen gut, sagte Ankli, «die spezielle Förderung hat sich eingespielt und die Abläufe haben sich bewährt».

Diese Einschätzung bestätigt sich nun in der Vernehmlassung weitgehend. Der definitiven Einführung der integrativen Schule stehen die Kantonalparteien mehrheitlich positiv gegenüber. Allerdings sorgen einige Vorschläge oder Entwicklungen für Kritik, vereinzelt werden grundsätzliche Einwände vorgebracht. Und wenn sich der Kantonsrat in den nächsten Monaten mit der speziellen Förderung befassen wird, dürften auch finanzielle Aspekte noch Anlass zu Diskussionen bieten.

Kern des Gesetzesentwurfs der Regierung ist einerseits eine schärfere Abgrenzung zwischen den Massnahmen; zwischen der speziellen Förderung in der Regelschule, dem Hoheitsgebiet der Gemeinden also, und den kantonalen Angeboten der Sonderpädagogik.

Anderseits geht es darum, den organisatorischen Gestaltungsspielraum der Gemeinden gesetzlich zu verankern und zu stärken. So können sogenannte «temporäre separative Gefässe» geschaffen werden, etwa Unterricht für einzelne Schüler in von ihrer Klasse getrennten Gruppen. Als Musterbeispiel dafür gelten «Schulinseln». Bildungsstrategen preisen sie als niederschwellige und unkomplizierte Alternative. Schulinseln sind separate Zimmer, in denen Kinder befristet von Heilpädagogen oder Lehrern betreut werden. Ziel ist es, dass die Schüler möglichst rasch in die geregelten Strukturen zurückkehren können.

Streit um den Nutzen zusätzlicher Lektionen
Die Unterstützung der speziellen Förderung durch den Kanton basiert auf einem Lektionenpool, die Mittelzuteilung erfolgt kollektiv. Ergo: Jede Schule kann aus einem gewissen Angebot an Lektionen selbst bestimmen, was für sie am zielführendsten ist. Die Bandbreite für die schulische Heilpädagogik im Kindergarten und an der Primarschule soll um eine Lektion erhöht werden, von derzeit 20 bis 27 Lektionen pro 100 Schüler auf 20 bis 28 Lektionen. Für den Kanton entstehen dadurch Mehrkosten von rund 300 000 Franken.

SVP und FDP finden diese Aufstockung zu teuer. Man sehe «aus Kostengründen» keinen Grund für den Ausbau der Mittelzuteilung, halten die Freisinnigen in ihrer Vernehmlassungsantwort fest. Und die SVP warnt gar von «Mehrkosten ohne einen effektiven Mehrwert». Derweil halten die anderen Parteien den Ausbau des Lektionenpools für vertretbar. Dieser sei nötig und gewährleiste eine flexible Handhabung, betont etwa die SP.

Zuletzt wurde der verfügbare Pool zu gut 92 Prozent ausgeschöpft, die Quote ist bisher stets angestiegen. Vor diesem Hintergrund begrüsse man eine Aufstockung, heisst es bei der CVP. «Wichtig ist aus unserer Sicht aber auch, dass der Lektionenpool den Gegebenheiten einer Gemeinde angepasst werden kann.»

Abgrenzung zwischen Kanton und Gemeinden
Dass schärfere Abgrenzungen für Klarheit sorgen sollen, stösst auf Anklang. Die Regelschulen der Gemeinden sind demnach für die ordentlichen Angebote der speziellen Förderung zuständig. Hinzu kommen kantonale Angebote der Sonderpädagogik, zu denen künftig neben den Vorbereitungsklassen unter anderem die regionalen Kleinklassen gehören sollen. Zudem wird der Unterricht für hospitalisierte Schüler erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.

Mit der vorgesehenen Abgrenzung werde eine bessere Zuteilung der Schüler möglich, hofft die SP. «Der Regelbetrieb wird entlastet.» Die Christdemokraten loben ebenfalls, dass diesbezüglich endlich Klarheit geschaffen werde, während die FDP vorsichtshalber betont haben will, dass die Regelschulen und deren Eigenheiten «weiterhin in die Hoheit der Gemeinden fällt».

Bei den Grünen ist die neue Grenzziehung an sich zwar unbestritten. Sie verfolgen jedoch mit Skepsis, «dass aktuell fast die ganze Aufmerksamkeit den kantonal getragenen Spezialangeboten gilt». Denn man zweifle an der Notwendigkeit dieser Klassen.

Unbestritten sei aber, dass es zumindest sogenannte «Time-outs» brauche, damit verhaltensauffällige Kinder den Schulbetrieb nicht zum Erliegen bringen. Völlig anders tönt das bei der SVP, die weiterhin grundsätzliche Bedenken gegenüber der integrativen Schule hegt. Unter dem Strich entpuppe sich das Ganze als «wenig zielführend». Die Partei will am liebsten zurück auf Feld eins und vermisst das alte System mit Einführungsklassen und klassischen Kleinklassen.

Kleinklasse – heikler Begriff und heikles Thema
Tatsächlich ist es allein schon der Begriff «Kleinklasse», der noch immer Verwirrung stiftet. Das hat unterdessen auch der Regierungsrat eingeräumt. Für besonders schwierige Fälle sind in den vergangenen Jahren die regionalen Kleinklassen eingerichtet worden. An fünf Standorten im Kanton werden betroffene Schüler während drei bis neun Monaten individuell gefördert – damit sie im Idealfall wieder in ihre angestammte Klasse zurückzukehren können.

Regelmässig werden die regionalen Kleinklassen mit den fixen, sich im Abbau befindenden Kleinklassen der Gemeinden verwechselt. Eine unbefriedigende Situation. Zumal ein Hauptziel der integrativen Förderung darin besteht, dass schwächere Schüler nicht stigmatisiert werden.

Deshalb werden entsprechende Klassen nun unter dem Sammelbegriff «Spezialangebote Verhalten» geführt. «Mit der Umbenennung soll es keine Missverständnisse mehr mit den bisherigen altrechtlichen Kleinklassen geben», hofft das Bildungsdepartement. Genau das bezweifeln die Sozialdemokraten wiederum. Die Mehrzahl der Betroffenen werde wohl psychische Besonderheiten aufweisen, «welchen der Begriff nicht wirklich gerecht wird».

Ähnliche Bedenken äusserte zuvor schon der Solothurner Lehrerverband. Solche Fragen der Terminologie sind letztlich nebensächlich, dürften politisch aber noch zu reden geben.

Schüler-Zuweisung gegen den Willen den Eltern
Auf inhaltlicher Ebene waren die regionalen Kleinklassen zuletzt weniger umstritten als auch schon, obwohl deren zeitweise tiefe Auslastung für Schlagzeilen sorgte. Es zeige sich, so der aktuelle Tenor, dass ein Bedarf nach regionalen Kleinklassen bestehe. Probleme bereitet das lange und aufwendige Zuweisungsverfahren. Die Regierung will dieses weiter vereinfachen, nachdem bereits 2016 erste Beschleunigungen durchgesetzt werden konnten.

Der Schulpsychologische Dienst wird demnach die Funktion des «Fallbegleiters» übernehmen. Vor allem aber soll die Zuweisung in ein «Spezialangebot Verhalten» künftig gegen den Willen der Eltern erfolgen können.

Ein heikler Plan. Die Regierung spricht vom «äussersten Mittel», und die Parteien sind sich grundsätzlich einig, dass sich ein solches wohl nicht verhindern lässt. Die CVP nutzt vorsichtshalber den Begriff «Härtefälle», die SVP schreibt von «begründeten Einzelfällen».

Man müsse die Grenze, wann dieses Mittel zum Tragen kommt, sehr vorsichtig ziehen. Mit einer liberalen Grundhaltung seien Zuweisungen gegen den Willen der Eltern nur schwer vereinbar, konstatiert schliesslich die FDP. «Wir anerkennen jedoch die Notwendigkeit, als Ultima Ratio zum Schutz der anderen Schüler sowie der Lehrpersonen schnell handeln zu müssen.»

Plötzlich soll der Kanton doch alles bezahlen
Wenn die Bedingungen für die spezielle Förderung im Volksschulgesetz präzisiert werden, dann kommt das auch einer grossen Umverteilungsübung gleich. An den Gesamtkosten der Sonderpädagogik von jährlich 80 Millionen Franken beteiligen sich heute die Gemeinden über Schulgelder mit rund 20 Millionen. An sich bestünde seit Jahren eine gesetzliche Verpflichtung, dass die Gemeinden dafür einen Lastenausgleich unter sich einrichten. Ein solcher ist aber nie zustande gekommen.
Eine Arbeitsgruppe von Kanton und Gemeinden arbeitete während zweier Jahre an Lösungen, um den unbefriedigenden Zustand zu klären. Am Ende folgte der Regierungsrat ihrem Antrag, auf den Lastenausgleich zu verzichten und die Finanzierung im Bereich Sonderpädagogik zu entflechten. Mit anderen Worten: Fortan soll der Kanton allein die Kosten tragen. Immerhin plant die Regierung eine Gesamtbetrachtung, um die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden zu kompensieren.

Ob das gelingt, ist fraglich. Gegenüber dieser Zeitung warnte Thomas Blum, Chef des Einwohnergemeindeverbandes, bereits frühzeitig: «Die Reform darf nicht an einer Umverteilungsdiskussion scheitern.» Damit formulierte er eine Ansicht, die breite Zustimmung erfährt.

Die Budgetierung in den Gemeinden werde dank der Entflechtung vereinfacht, hofft die SP. Bei der CVP ist man «klar» damit einverstanden, dass der Kanton mittelfristig die Gesamtkosten der Sonderschulen und Schulheime übernimmt. Und die FDP kann sich eine Kompensation vorstellen, indem die Schülerpauschalen neu berechnet werden. Allerdings müsse analysiert werden, ob die Gemeinden durch die Übernahme der einstigen Logopädie-Lektionen «nicht schon heute einen Grossteil der im Raum stehenden 20 Millionen Franken übernommen haben».

Widerstand formiert sich in den Reihen der Grünen. Die Partei ist dezidiert gegen die alleinige Finanzierung durch den Kanton. «Die Wohngemeinden sollen sich vielmehr mit jenem Betrag pro Jahr beteiligen, der den Durchschnittskosten pro Schulkind in der Regelklasse entspricht.» Wenn nur der Kanton zahle, entstehe für die Gemeinden ein Anreiz zur Separation, so die Befürchtung der Grünen: Es würde für sie finanziell vorteilhaft, schwierige Fälle an eine Sonderschule oder ein Spezialangebot abzuschieben.

Wie lassen sich «Abschiebe-Effekte» verhindern? Die Arbeitsgruppe lieferte in ihrem Abschlussbericht zumindest erste Ansätze dafür. Eine der Ideen: Bei Anordnungen der Kinderschutzbehörde könnten die Kosten für die Schule ebenfalls von der Sozialhilfe der Gemeinden bezahlt werden, nicht nur jene für Fremdplatzierungen.

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