12. Oktober 2017

Welche Informationen weitergeben?

Schulleiter und Lehrpersonen sind übervorsichtig. Selbst lebenswichtige Informationen geben sie häufig nicht weiter.
Aargauer Lehrer fürchten Datenschutz - und die Eltern, SRF Regional, 11.10.


Die Ausgangslage: Lehrerinnen und Lehrer geben häufig Informationen nicht einander weiter. Laut Kathrin Scholl vom Aargauer Lehrerverband sind die Lehrer selbst bei Informationen über Allergien oder gewalttätige Schüler zurückhaltend.

Dies kann auch gefährlich sein, etwa wenn ein Schüler eine Bienenallergie hat und auf die Schulreise entsprechende Medikamente mitgenommen werden sollten. Hier wäre es wichtig, wenn sich die Lehrer gegenseitig informieren.

Auch bei Problemschülern wäre dies wünschenswert. So könnten die Schulen Doppelspurigkeiten vermeiden. So könnte verhindert werden, dass jeder Lehrer im Umgang mit auffälligen Schülern jedes Mal bei Null anfängt und schauen muss wie er mit dem Schüler zurechtkommt.

Das Problem: Die Schulleiter aber auch die einzelnen Lehrpersonen haben Angst vor dem Datenschutz. Deshalb geben sie lieber zu wenig als zu viele Daten weiter, erklärt Katrin Scholl. Sie wollten keine Fehler machen.

Hintergrund sind oft Drohungen der Eltern. Diese wollen verhindern, dass problematische Daten über ihre Kinder weitergegeben werden.

Die Lösung: Der Aargauer Lehrerverband klärt im aktuellen Schulblatt die Lehrer darüber auf, welche Daten sie weitergeben dürfen und welche nicht. Grundsätzlich gilt: innerhalb einer Schule dürfen alle Informationen weitergegeben werden, ausser persönlich gefärbte. Das heisst etwa, dass ein Konflikt zwischen einem Lehrer und einem Schüler nicht weiter kommuniziert werden darf.

Anders ist die Situation, wenn ein Schüler an eine andere Schule wechselt. In einem solchen Fall dürfen Lehrer nur wenige Daten weitergeben – wie etwa Zeugnisse. Der Besuch beim Schulpsychologen oder auch Allergien unterliegen hier jedoch dem Datenschutz.


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